AGB
01. Mai 2007 von Sebastian1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung
zwischen ccsmedia Sebastian Peter Wolbring, Borkener Str. 1, 46397 Bocholt,
Deutschland, (nachfolgend „ccsmedia“) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer
im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder eine natürliche Person ist.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt
ccsmedia nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt.
Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden
unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
erfolgt.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen
ist im Internet unter http://www.ccsmedia.de/allgemein/agb/ jederzeit
abrufbar.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
2.1 Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung
von ccsmedia.
2.2. Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich.
2.3 Angebote von ccsmedia sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe
Angebote hält sich ccsmedia in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2)
Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
2.4 Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen,
Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt,
die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die
Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ccsmedia.
3. Zusammenarbeit
3.1 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche
die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall
durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den
benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang
einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt,
im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen.
3.2 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem
Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
3.3 Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird ccsmedia
eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist
für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach
Erhalt widerspricht.
4. Leistungen
4.1 Die Einzelheiten der von ccsmedia für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben
sich aus der Leistungsbeschreibung.
4.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist ccsmedia nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen
Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc.
verpflichtet.
4.3 ccsmedia ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar
sind.
4.4. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche
Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen,
Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht
geschuldet.
5. Mitwirkungsleistungen
5.1 Der Kunde unterstützt ccsmedia bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten
Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen,
Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die
Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
5.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren,
digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen
Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen von ccsmedia.
5.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm
erkennbaren Folgen ccsmedia unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind,
erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes
vereinbart.
6. Leistungsänderungen
6.1 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen,
so teilt er dies ccsmedia schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch
des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die
Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von ccsmedia zu vergüten.
6.2 ccsmedia teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder
einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten
oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
6.3 Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien
bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches
abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit
geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
6.4 Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen
sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist verschoben. ccsmedia wird dem Kunden die neuen
Termine mitteilen.
6.5 Wünscht ccsmedia eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen,
so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag
entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den
Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen
Aufwendungen trägt ccsmedia.
7. Freigabe
7.1 Nach Aufforderung von ccsmedia ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und
Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden
können.
7.2 Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6).
8. Zugang zum elektronischen Projekt-Tool
8.1 ccsmedia betreibt ein elektronisches Projekt-Tool, auf das über das Internet zugegriffen
werden kann. Auf Wunsch erhält der Kunde ein individuelles Passwort, mit dem
der Zugang zum Projekt-Tool möglich ist. Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht
offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche auszuschließen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, ccsmedia unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort
verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von
dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Kunde nicht den Beweis erbringt,
dass ein Dritter den Zugang zum Projekt-Tool ohne seine Zustimmung genutzt hat,
werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet.
9. Termine
9.1 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des
Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer
Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat
ccsmedia nicht zu vertreten. Sie berechtigen ccsmedia, das Erbringen der betreffenden
Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. ccsmedia wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt anzeigen.
9.2 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen
Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
10. Rechte
10.1 ccsmedia gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung
der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen
für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang
zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet
Deutschlands beschränkt.
10.2 Will der Kunde von ccsmedia gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich
vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung
der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
10.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig,
wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
10.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der
erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung
des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken
ccsmedia zu nennen.
10.6 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die
Höhe der Vergütung.
11. Versand
11.1 Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch
mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die
Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.
11.2 Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann ccsmedia
die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel
wählen. ccsmedia wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren
Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
11.3 Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden
zusätzlichen Kosten zu tragen.
12. Fremdleistungen
12.1 ccsmedia wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im
Namen und für Rechnung des Kunden bestellen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, ccsmedia hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung
zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.
13. Vergütung
13.1 Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist ccsmedia berechtigt, für in sich abgeschlossene
und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen
in Rechnung zu stellen.
13.2 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die
jeweils gültigen Vergütungssätze von ccsmedia anwendbar.
13.3 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und
Versand
13.4 Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
13.5 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen,
die ccsmedia im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen
und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
13.6 Kostenvoranschläge von ccsmedia sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von ccsmedia schriftlich
veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird ccsmedia den
Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.
14. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
14.1 Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar
und ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung
zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die
gesetzlichen Regeln.
14.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung
aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem
Vertragsverhältnis getreten ist.
14.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis
und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel
erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
15. Mängelansprüche
15.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung.
ccsmedia ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.
Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern
oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn
ccsmedia die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar
ist.
15.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.
16. Haftung
16.1 Im Fall des Vorsatzes haftet ccsmedia unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit
und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie
bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet ccsmedia auf den
typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16.2 Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug,
wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz
und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
16.3 Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
16.4 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
17. Fremdinhalte, Domain-Namen
17.1 Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ccsmedia nicht verantwortlich.
ccsmedia ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche
Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus Ihrer
Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
17.2 Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte
ccsmedia selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde ccsmedia schad- und
klaglos.
18. Eigentumsvorbehalt
18.1 Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher
Geldansprüche von ccsmedia aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch
wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware)
von ccsmedia.
18.2 Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde ccsmedia unverzüglich
zu benachrichtigen.
18.3 Übersteigt der realisierbare Wert der für ccsmedia bestehenden Sicherheiten ihre
Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 Prozent, so gibt
ccsmedia auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer
Wahl frei.
19. Geheimhaltung, Referenznennung
19.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge
dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
19.2 Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
19.3 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei
kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
19.4 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug
nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig.
Ungeachtet dessen darf ccsmedia den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der
Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen.
19.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Email ein offenes Medium ist. ccsmedia
übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails. Auf Wunsch des Kunden
kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.
20. Datenschutz
20.1. ccsmedia ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern
und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen
Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
20.2. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung
von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung von ccsmedia.
21.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und
mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten
ist Bocholt. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis
betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. ccsmedia hat jedoch das
Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch
zu nehmen.
21.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf.
21.4 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB
unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung
gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.